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Barrierefreies Reisen: Rechte von Fluggästen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität.

  • Europaweite Fluggastrechte machen barrierefreies Reisen leichter (Quelle: Fotolia.de/Amith)Neue europaweite Fluggastrechte.
    Als Flugreisende, die behindert oder in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, haben Sie seit dem 26. Juli 2008 aufgrund der Verordnung (EG) 1107/2006 deutlich verbesserte Rechte.

  • Flughäfen,
    Fluggesellschaften,
    Reiseveranstalter
    sind zu bestimmten Unterstützungs- und Informationsleistungen, die Ihnen die Vorbereitung und die Durchführung einer Flugreise erleichtern, verpflichtet. Diese Serviceleistungen sind ohne zusätzliche Kosten für Sie zu erbringen.



  • Voraussetzungen
    Damit Sie Ihre Flugreise ohne unnötige Unannehmlichkeiten und Zeitverlust durchführen können, ist Ihre Mitwirkung erforderlich:

    Voraussetzung für einen Anspruch auf Betreuungsleistungen ist die rechtzeitige Anmeldung Ihrer besonderen Bedürfnisse, mindestens 48 Stunden vor Abflug bei der Fluggesellschaft oder beim Reiseveranstalter.


  • Es ist außerdem erforderlich, dass Sie sich zum vorgegebenen Zeitpunkt zur Abfertigung einfinden. Wenn Sie schon vor der Abfertigung Unterstützung durch den Flughafen in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie rechtzeitig an den vom Flughafen ausgewiesenen Kontaktpunkten (z.B. Eingangsbereich oder Infoschalter)eintreffen.
    Wenn Sie möchten, wird Ihnen bei der Abfertigung geholfen und Sie werden bei den Sicherheitskontrollen begleitet.